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   LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15 B ER   

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https://dejure.org/2015,19269
LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15 B ER (https://dejure.org/2015,19269)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03.06.2015 - L 16 AS 322/15 B ER (https://dejure.org/2015,19269)
LSG Bayern, Entscheidung vom 03. Juni 2015 - L 16 AS 322/15 B ER (https://dejure.org/2015,19269)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II; Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses für EU-Ausländer zum Zweck der Arbeitsuche

  • rewis.io

    Leistungsausschluss im SGB II für EU Ausländer nach der Entscheidung des EuGH vom 11.11.2014.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Leistungen der Grundsicherung für ausländische Arbeitsuchende

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II ; Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses für EU-Ausländer zum Zweck der Arbeitsuche

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Es ist auch nach der Entscheidung des EuGH vom 11.11.2014 (C 333/13 - Dano) ungeklärt, ob der Leistungsausschluss gemäß § 7 Abs. 1 S. 2 SGB II europarechtskonform ist.

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 11.11.2014 (Az.: C 333/13).

  • BVerfG, 18.07.2012 - 1 BvL 10/10

    "Asylbewerberleistungsgesetz/Grundleistungen"

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Besonderes Gewicht gewinnt in dieser Situation das Grundrecht der Bf aus Art. 1 Abs. 1 Grundgesetz (GG) i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG auf Gewährleistung des menschenwürdigen Existenzminimums, das auch ausländischen Staatsangehörigen zusteht (vgl. BVerfG, Urteil vom 18.07.2012, 1 BvL 10/10, 1 BvL 2/11).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch der Bf auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu treffen, wobei die Gerichte eine Verletzung der Grundrechte des Einzelnen, insbesondere der Menschenwürde zu verhindern haben (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Juris Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06, Juris Rn. 18).
  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Mit ähnlichen Erwägungen hat das Bundessozialgericht (BSG) ein Revisionsverfahren ausgesetzt, um dem EuGH u.a. die Frage vorzulegen, ob Art. 45 Abs. 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) i.V.m. Art. 18 AEUV einer nationalen Bestimmung entgegensteht, die Unionsbürgern, die sich als Arbeitsuchende auf die Ausübung ihres Freizügigkeitsrechts berufen können, eine Sozialleistung, die der Existenzsicherung dient und gleichzeitig auch den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtert, ausnahmslos für die Zeit eines Aufenthaltsrechts nur zur Arbeitsuche und unabhängig von der Verbindung mit dem Aufnahmestaat verweigert (EuGH-Vorlage vom 12.12.2013, B 4 AS 9/13 R, Juris Rn. 36 ff.).
  • BVerfG, 06.02.2007 - 1 BvR 3101/06

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz iSv Art 19 Abs 4 S 1 GG

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Können ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, und ist dem Gericht eine vollständige Aufklärung der Sach- und Rechtslage im Eilverfahren nicht möglich, so verlangt der Anspruch der Bf auf effektiven Rechtsschutz eine Eilentscheidung anhand einer umfassenden Güter- und Folgenabwägung zu treffen, wobei die Gerichte eine Verletzung der Grundrechte des Einzelnen, insbesondere der Menschenwürde zu verhindern haben (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, Juris Rn. 25; vgl. auch Beschluss vom 06.02.2007, 1 BvR 3101/06, Juris Rn. 18).
  • LSG Bayern, 02.07.2014 - L 16 AS 419/14

    Wegen einstweiliger Anordnung

    Auszug aus LSG Bayern, 03.06.2015 - L 16 AS 322/15
    Weiterhin nicht abschließend geklärt ist, ob die Ausschlussregelung des § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II möglicherweise deswegen mit europäischem Recht kollidiert, weil sie für Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem Zweck der Arbeitsuche ergibt, einen automatischen und ausnahmslosen Ausschluss von existenzsichernden Leistungen enthält, ohne für die Berücksichtigung besonderer Umstände des Einzelfalls wie einer Verbindung zum Aufnahmemitgliedstaat und einer früheren Integration in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaats Raum zu lassen (vgl. zu einer anderen Fallkonstellation Beschluss des Senats vom 02.07.2014, L 16 AS 419/14 B ER).
  • SG Dortmund, 19.03.2021 - S 30 AS 486/21
    Der Antrag des Antragstellers war für den Zeitraum vor dem 01.02.2021 abzulehnen, da Leistungen im Wege einer einstweiligen Anordnung in der Regel erst ab Eingang des jeweiligen Antrags bei Gericht zuzusprechen sind (h.M.; z.B. Hessisches LSG vom 22.06.2011 - L 7 AS 700/10 B; Bayrisches LSG vom 03.06.2015 - L 16 AS 322/15 B ER; LSG NRW vom 06.03.2017 - L 21 AS 229/17).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2020 - L 4 KR 138/20
    Zum möglichen Streitzeitraum in einem Verfahren auf einstweiligen Rechtsschutz (ER) ist vorwegzuschicken, dass grundsätzlich allein die Zeit seit ER-Antragstellung beim SG vom Gericht geprüft und - bei positiven Entscheidungen - in diesem zeitlichen Umfang zugesprochen werden darf (ganz hM; zB LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 13. Februar 2008, L 13 AS 237/07 ER, NZS 09, 114; Hess. LSG, Beschluss vom 22. Juni 2011, L 7 AS 700/10 B, info also 12, 174; Bay. LSG, Beschluss vom 3. Juni 2015, L 16 AS 322/15 B ER; Wündrich SGb 09, 267, 270 f; MKLS/Keller, 12. Aufl. 2017, SGG § 86b Rn. 35 a).
  • SG Magdeburg, 26.09.2022 - S 34 AS 828/22

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss bei Aufenthalt außerhalb

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts sind in der Regel erst ab Eingang des Eilantrags bei Gericht zuzusprechen (herrschende Meinung; vgl. Hessisches LSG, Beschluss vom 22. Juni 2011 - L 7 AS 700/10 B; Bayerisches LSG, Beschluss vom 3. Juni 2015 - L 16 AS 322/15 B ER; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. März 2017 - L 21 AS 229/17 B ER; LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17. März 2021 - L 4 AS 11/21 B ER).
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